Stuttgarter Erklärung

Waldorfschulen gegen Diskriminierung

  • Die Freien Waldorfschulen leisten bei der Wahrnehmung ihrer erzieherischen Aufgabe im Geiste der Menschenrechte einen Beitrag für eine Gesellschaft, die auf dem solidarischen Zusammenleben aller Menschen beruht.
  • Als Schulen ohne Auslese, Sonderung und Diskriminierung ihrer Schülerinnen und Schüler sehen sie alle Menschen als frei und gleich an Würde und Rechten an, unabhängig von ethnischer Zugehörigkeit, nationaler oder sozialer Herkunft, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung.
  • Die Anthroposophie als Grundlage der Waldorfpädagogik richtet sich gegen jede Form von Rassismus und Nationalismus. Die Freien Waldorfschulen sind sich bewusst, dass vereinzelte Formulierungen im Gesamtwerk Rudolf Steiners nach dem heutigen Verständnis nicht dieser Grundrichtung entsprechen und diskriminierend wirken.
  • Weder in der Praxis der Schulen noch in der Lehrerausbildung werden rassistische oder diskriminierende Tendenzen geduldet. Die Freien Waldorfschulen verwahren sich ausdrücklich gegen jede rassistische oder nationalistische Vereinnahmung ihrer Pädagogik und von Rudolf Steiners Werk.
  • Aus diesem Selbstverständnis arbeiten die Freien Waldorfschulen seit ihrer Gründung 1919. Waldorf-pädagogische Einrichtungen engagieren sich heute in allen Erdteilen, darunter in sozialen Brennpunkten Europas, Afrikas, Amerikas, Asiens, in Israel und der arabischen Welt.

Verabschiedet von der Mitgliederversammlung des Bundes der Freien Waldorfschulen, Stuttgart, am 28. Oktober 2007

Zusatz

Der Verein Waldorfpädagogik Crailsheim e.V. schließt sich als Mitglied der Internationalen Vereinigung der Waldorfkindergärten, des Bundes der Freien Waldorfschulen und der weltweiten Waldorf-Bewegung der Stuttgarter Erklärung an. 

Wir erweitern diese Erklärung auf alle Einrichtungen unseres Vereins auch auf die Kinderkrippe und den Kindergarten.

Die Stuttgarter Erklärung ist deshalb ein Teil des Arbeitsvertrags aller MitarbeiterInnen des Vereins sowie des Vertrages der Eltern zur Aufnahme ihrer Kinder in unsere Kinderkrippe, unseren Kindergarten und unsere Schule und wird diesen als Anlage angehängt. Alle MitarbeiterInnen, Eltern und sonstigen Mitglieder unseres Vereins akzeptieren dadurch mittels ihrer Unterschrift diese Erklärung.